Kreis - Bezirk - Gerichtsbezirk  

Von ca. 1640, nach dem 30-jaehrigen Krieg, bis 1850 gab es (Groß-) Kreise, die man mit Regierungsbezirken vergleichen kann. Die nächste Ebene darunter waren die Herrschaften und die Städte.

Ab 1850 gab es Politische Bezirke (hier nur Bezirk genannt) und darunter Gerichtsbezirke.

Von 1939 gab es in den zum Reich gekommenen Gebieten Regierungsbezirke und darunter die reichsdeutschen Kreise.

Im Protektorat gab es Oberlandratsbezirke, politische Bezirke und Gerichtsbezirke.

siehe auch "Heimatschein"

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Gerichtsbezirk Zwittau im Jahre 1935
(ohne den 1939 dazugekommenen böhmischen Anteil)

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