Dekret des Präsidenten der Republik vom 18. Oktober 1945
über die Auflösung der Deutschen Universität Prag.

Sig. Nr. 122.

Um die seit langem andauernden historischen Bemühungen des ganzen tschechischen Volkes in der Frage der Prager Universität zum Abschluß zu bringen und die Früchte der nationalen Revolution und des Kampfes um die Befreiung der Tschechoslowakischen Republik rechtlich zu sichern, bestimme ich auf Vorschlag der Regierung:

§ 1
Die Deutsche Universität Prag, die am 5. Mai 1945, dem ersten Tage des Aufstandes der Prager Bevölkerung, zu bestehen aufgehört hat, wird als ein dem tschechischen Volk feindliches Institut für immer aufgelöst.

§ 2
Die wissenschaftlichen Institute und ihre Einrichtungen, wie auch das gesamte Vermögen der Deutschen Universität Prag fallen an die Karlsuniversität.

§ 3
Dieses Dekret tritt am 17. November 1939 in Kraft; es wird vom Minister für Schulwesen und Kultur durchgeführt.

Dr. Benes e. h.

Fierlinger e. h.

Dr. Nejedly e. h.

Das Dekret wurde verkündet durch Veröffentlichung am 17. März 1947.
Was hat es auf sich mit der Rückdatierung der Auflösung auf den 17. November 1939?

Die Deutschen Technischen Hochschulen in Prag und Brünn wurden durch ein ähnliches Dekret (Nr. 123) vom gleichen Tage ebenfalls aufgelöst.

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