Verfassungsdekret
des Prasidenten der Republik vom 27. Oktober 1945
über die Sicherstellung der als staatlich unzuverlässig
angesehenen Personen während der Revolutionszeit.
Slg. Nr. 137.
Auf Vorschlag
der Regierung bestimme ich:
§
1
Die Sicherstellung von Personen, die als staatlich unzuverlässig
angesehen wurden, durch Behörden oder Organe der Republik, auch
außerhalb der gesetzlich statthaften Fälle, oder eine Verlängerung
ihrer vorläufigen Sicherstellung (Haft) über den gesetzlich
zulässigen Zeitraum hinaus wird für gesetzmäßig
erklärt. Solche Personen haben wegen dieser Sicherstellung oder
einer Verlängerung der vorläufigen Sicherstellung über
den gesetzlich zulässigen Zeitraum hinaus keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§
2
Unter einer Sicherstellung (vorläufigen Sicherstellung) im Sinne
dieses Dekrets und anderer gesetzlicher Bestimmungen ist nicht die Zusammenziehung
ausländischer Staatsangehöriger zu verstehen, die von der
zuständigen Behörde an bestimmten Orten zum Zwecke ihrer späteren
Abschiebung durchgeführt wurde. Eine solche Zusammenziehung darf
ohne jegliche Beschränkung durchgeführt werden.
§
3
Dieses Dekret gilt nur für die Fälle der Sicherstellung oder
der Verlängerung der vorübergehenden Sicherstellung (Haft)
über die gesetzlich zulässige Zeit hinaus, die sich vor dem
Inkrafttreten dieses Dekrets ereigneten.
§
4
Für die Zeit der Gültigkeit des Dekretes des Präsidenten
der Republik vom 19. Juni 1945, Slg. Nr. 16, über die Bestrafung
der nazistischen Verbrecher, der Verräter und ihrer Helfershelfer
sowie über die außerordentlichen Volksgerichte wird die in
§ 3 des Verfassungsgesetzes vom 9. April 1920, Slg. Nr. 293, über
den Schutz der Freiheit der Person, des Hauses und des Briefgeheimnisses
(nach §§ 107, 112 und 116 der Verfassungsurkunde) festgesetzte
Frist auf 8 Tage verlängert.
§
5
Dieses Dekret tritt am 30. Tage nach der Kundmachung [also 1945-12-24]
in Kraft und
gilt in den Ländern Böhmen und Mähren-Schlesien; es wird
vom Justizminister und vom Innenminister durchgeführt.
Dr. Benesch
e. h.
Fierlinger e. h.
Nosek e. h. Dr. Stransky e. h.
Veröffentlicht
am 26. November 1945.