Verfassungsdekret des Prasidenten der Republik vom 27. Oktober 1945
über die Sicherstellung der als staatlich unzuverlässig angesehenen Personen während der Revolutionszeit.
Slg. Nr. 137.

Auf Vorschlag der Regierung bestimme ich:

§ 1
Die Sicherstellung von Personen, die als staatlich unzuverlässig angesehen wurden, durch Behörden oder Organe der Republik, auch außerhalb der gesetzlich statthaften Fälle, oder eine Verlängerung ihrer vorläufigen Sicherstellung (Haft) über den gesetzlich zulässigen Zeitraum hinaus wird für gesetzmäßig erklärt. Solche Personen haben wegen dieser Sicherstellung oder einer Verlängerung der vorläufigen Sicherstellung über den gesetzlich zulässigen Zeitraum hinaus keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§ 2
Unter einer Sicherstellung (vorläufigen Sicherstellung) im Sinne dieses Dekrets und anderer gesetzlicher Bestimmungen ist nicht die Zusammenziehung ausländischer Staatsangehöriger zu verstehen, die von der zuständigen Behörde an bestimmten Orten zum Zwecke ihrer späteren Abschiebung durchgeführt wurde. Eine solche Zusammenziehung darf ohne jegliche Beschränkung durchgeführt werden.

§ 3
Dieses Dekret gilt nur für die Fälle der Sicherstellung oder der Verlängerung der vorübergehenden Sicherstellung (Haft) über die gesetzlich zulässige Zeit hinaus, die sich vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets ereigneten.

§ 4
Für die Zeit der Gültigkeit des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 19. Juni 1945, Slg. Nr. 16, über die Bestrafung der nazistischen Verbrecher, der Verräter und ihrer Helfershelfer sowie über die außerordentlichen Volksgerichte wird die in § 3 des Verfassungsgesetzes vom 9. April 1920, Slg. Nr. 293, über den Schutz der Freiheit der Person, des Hauses und des Briefgeheimnisses (nach §§ 107, 112 und 116 der Verfassungsurkunde) festgesetzte Frist auf 8 Tage verlängert.

§ 5
Dieses Dekret tritt am 30. Tage nach der Kundmachung [also 1945-12-24] in Kraft und
gilt in den Ländern Böhmen und Mähren-Schlesien; es wird vom Justizminister und vom Innenminister durchgeführt.

Dr. Benesch e. h.
Fierlinger e. h.
Nosek e. h. Dr. Stransky e. h.

Veröffentlicht am 26. November 1945.


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