Sudetendeutsche
und Sudetenland
Als
Sudetendeutsche wird seit
1918 die deutsche Volksgruppe in der damaligen Tschechoslowakischen
Republik bezeichnet, die seit der 'deutschen Ostsiedlung’ im 12.
und 13. Jhdt. größtenteils im Gebiet des Sudetenlandes
lebten. Auch das Sudetenland ist eine vor 1938 nur sporadisch
gebrauchte Bezeichnung für das geschlossene, von Asch im Westen
bis Troppau im Osten reichende deutsche Siedlungsgebiet in Böhmen,
Mähren und Schlesien (CSR). Bei
der Gründung der Tschechoslowakei 1918/19 lebten 3,2 Millionen
Deutsche (22,5 % der Gesamtbevölkerung) in dem neuen Staatsverband,
die nach dem Vertrag von Saint-Germain-en-Laye (1919) gegen den Willen
der deutschen Bevölkerung in die CSR inkorporiert wurden.
Sie bewohnten im Wesentlichen die grenznahen Gebirgslandschaften im
Norden und Westen, das Sudetenland, aber auch in Sprachinseln wie der
größten, dem Schönhengstgau zu der Zwittau gehörte.
Die
deutsche Volksgruppe hatte großen Anteil an der wirtschaftlichen
und kulturellen Entwicklung in Böhmen und Mähren und wurde
geprägt durch die gemeinsame Zugehörigkeit zu Österreich
und das enge Zusammenleben mit den Tschechen sowie den kulturellen Einfluss
von Prag. Der Begriff Sudetendeutsche wurde erst nach der Entstehung
der Tschechoslowakei ab 1918 benutzt, um die deutschsprechenden Böhmen
von den Tschechen zu unterscheiden. Die Eigenheit war und ist, dass
Böhmen auf Tschechisch „Cesky“ heißt und es im
Tschechischen keinen Unterschied zwischen dem Land (geographisch) und
dem Volksstamm (ethnisch) gibt. Wie sollte man also einen Böhmen
im Tschechischen bezeichnen, der kein Tscheche war. Vor dem Begriff
Sudetendeutsche war der Begriff Deutschböhme gängig, so heute
noch in Österreich. Macht man eine genauere geographische Einteilung,
so muss man neben Deutschböhmen auch von Deutschmährern und
Östereichisch - Schlesiern sprechen. Das waren dann drei Begriffe
und es setzte sich Sudetendeutsche durch. So sind denn auch heute in
Tschechien viele Bewohner von Mähren keine Cesky sondern Moravsky.
Das Land Böhmen ist viel älter, die Tschechen sind erst später
in der Völkerwanderung eingewandert. So lebten dort erst die Kelten
(Bojer), die dem Land ihren Namen gaben. Danach die Germanen (Markomannen
und Quaden), die 500 Jahre später wieder auswanderten, vielleicht
unter dem Druck der Awaren in der Völkerwanderungszeit. Daneben
gab es ein Mährisches Großreich.
Diese Germanen wiederum, die aus Böhmen auswanderten gaben dem
heutigen Land Bayern den Namen, da sie aus Böhmen gekommen waren
(die aus dem Land Bojer).
Auf
der Friedenskonferenz von St. Germain — die Vertreter Österreich-Ungarns
waren von den Verhandlungen ausgeschlossen — überwand Dr.
Benesch die Vorbehalte der Siegermächte, insbesondere der USA und
Großbritanniens, gegen die ethnische Vielfalt der vorgesehenen
Tschechoslowakischen Republik
— 1919: 48,5 % Tschechen, 27, 5 % Deutsche, 14,9 % Slowaken, 6
% Ungarn, Rutenen etc. —
mit einer 9 Punkte umfassenden offiziellen Note vom vom 20. Mai 1919.
In Ziffer 1 dieser Note hieß es:
Es ist die Absicht der tschechoslowakischen Regierung, bei der Organisation
das Staates als Grundlange der nationalen Rechte die in der Verfassung
der schweizerischen Eidgenossenschaft zur Durchführung gelangten
Grundsätze anzunehmen, d.h. aus der tschechoslowakischen Republik
eine Art von Schweiz zu machen, wobei sie natürlich die besonderen
Verhältnisse in Böhmen in Betracht zieht.”
Entgegen den Zusagen von Dr. Benesch in seiner Note, die die Bedenken
der Alliierten beiseite schoben, begann die tschechoslowakische Staatsführung
nach dem Friedensvertrag von St. Germain (10.09.19919) alsbald mit einer
Entnationalisierungspolitik gegenüber den Sudetendeutsche (u.a.
Verdrängung der Deutschen aus dem öffentlichen Dienst; Benachteiligung
der deutschen Wirtschaft; Beschneidung der deutschen Selbstverwaltung
in meist rein deutschen Gemeinden), 24 Eingaben beim Völkerbund
blieben ohne Wirkung.
Der tschechische Staatsrechtler Schranil-Janka stellte bereits 1934
fest, dass die Tchechoslowakei, formal und offiziell eine Demorkratie,
in Wahrheit durchweg nationalstaatlich eingestellt ist und die Ungleichheit
der Staatsbürger je nach ihrer nationalen Stellung zu ihrem Grundbprinzip
gemacht hat (Schranil-Janka: Das öffentliche Recht der Tschechoslowakischen
Republik I. Teil, S.68/69). Die von den Sudetendeutschen noch im April
1937 dem Parlament vorgelegten „Volksschutzgesetze“ fanden
keine Mehrheit.
Erst in
den 1930er-Jahren entwickelten die Sudetendeutschen ein politikwirksames
Gemeinschaftsgefühl, da sie sich seit der Gründung der Tschechoslowakei
einer Benachteiligung durch die tschechische Regierung ausgesetzt sahen.
Nahezu 20 Jahre lang, von 1918 bis etwa Mitte 1838, haben die Sudetendeutschen
vergeblich versucht (Radikale gab es allerdings auf beiden Seiten),
„mit den Tschechen zu einem echten Ausgleich und zu einer fairen
Partnerschaft zu kommen. Zu oft hatten die Tschechen in den vergangenen
Jahren die angebotene Hand ausgeschlagen, zu sehr blieben sie in ihrem
nationalistischen Wahn verrannt, aus dem Vielvölkerstaat Tschechoslowakei
einen tschechischen Nationalstaat machen zu wollen. Es war unumgänglich,
daß die Sudetendeutschen nun auch nach anderen Lösungen Ausschau
hielten“. Eine derartige Lösung konnte auf eine Trennung
zwischen Sudetendeutschen und Tschechen hinauslaufen.
Die nationalsozialistische
„Machtübername“ im benachbarten Deutschland durch A.
Hitler bestärkte Teile der deutschen Volksgruppe sich stärker
zu artikulieren und von der Regierung in Prag die Einhaltung der Autonomierechte
zu fordern, insbesondere die Sudetendeutsche Heimatfront, die im Mai
1935 als Sudetendeutsche Partei bei Wahlen 68 % der deutschen Stimmen
auf sich vereinigen konnte. Sie war damit auch die stärkste Partei
aller Parteien in der tschechoslowakischen Republik, wurde aber nicht
an der Regierung beteiligt.
Sudetenkrise
Nachdem im März 1938 der „Anschluß“ Österreichs
an das Deutsche Reich nahezu reibungslos vollzogen worden war, wandte
Hitler sich neuen außenpolitischen Zielen zu. Die
auch von der Sudetendeutschen Partei Henleins geförderte prodeutsche
Stimmung diente Hitler 1938 als Vorwand, um in der nach deutschen Kriegsdrohungen
gegen die CSR entstandenen kritischen Situation in Europa die Abtrennung
des Sudetenlands zu erzwingen.
Zu
diesem Zeitpunkt hatte die sudetendeutsche Frage längst ein Stadium
erreicht, in dem die mögliche und noch von vielen sudetendeutschen
Parteien geforderte innertschechoslowakische Lösung äußerst
schwierig war und von anderen Teilen der Sudetendeutschen Parteien eine
Lösung in der Lostrennung vom tschechischen Staat gesehen wurde.
Auch war ein Stadium erreicht, das eine Intervention der damaligen europäischen
Großmächte unvermeidlich machte. Die führende englische
Zeitung „Times“ stellte in ihrer Ausgabe vom 3. Juni 1938
die Grenzen der Tschechoslowakei in Frage. In einem Leitartikel wurde
ganz offen die Abtretung der Sudetengebiete als Meinung der Mehrheit
der Engländer bezeichnet. Dies veranlaßte die britische Regierung,
eine sogenannte „Beobachterdelegation“ unter Leitung von
Sonderbotschafter Lord Runciman in die CSR zu schicken. Die Verhältnisse
sollten an Ort und Stelle, und zwar vom 27. Juli bis Mitte September,
untersucht werden.
Am 26.
Juli.1938 kündigt der britische Premierminister Neville Chamberlain
vor dem britischen Unterhaus in London die Entsendung von Lord Walter
Runciman nach Prag an. Er soll dort in der seit langem strittigen Nationalitätenfrage
vermitteln.
Lord Walter Runciman trifft am 3. August 1938 in Prag ein. Er soll in
der Sudetenfrage zwischen der tschechoslowakischen Regierung und der
sudetendeutschen Minderheit als Vermittler wirken.
Im Auftrag
der britischen Regierung bereiste nun der englische Lord-Präsident
des Geheimen Königlichen Kabinettsrats Lord Walter Runciman
of Doxford (*19. 11. 1870 South Shields , † 13.
11. 1949 Doxford (County Northumberland) als Schiedsrichter das Sudetengebiet
(Runciman-Mission) und untersuchte unter anderem, ob die tschechische
Regierung die nach dem 1. Weltkrieg versprochenen Autonomiebedingungen
für die Sudetendeutschen eingehalten habe. Die Ergebnisse seiner
Mission stehen im Runciman-Bericht
(Runciman-Report). Dieser von Lord Runciman am 16.
September 1938 für A. N. Chamberlain ausgearbeitete Bericht über
die Lage der 'Sudetendeutschen, der die Abtretung der sudetendeutschen
Gebiete an Deutschland bei Garantie der neuen tschechoslowakischen Grenzen
empfahl, bestimmte die britische Haltung bei den Verhandlungen um das
„Münchener Abkommen“.
Der englische Vermittler, Lord Runciman, Lord-Präsident des Geheimen
Königlichen Kabinettsrats, schrieb 1938 in seinem Bericht über
seine Mission, dass die tschechoslowakische Verwaltung im Sudetengebiet
’einen solchen Mangel an Takt und Verständnis und so
viel kleinliche Intoleranz und Diskriminierung an den Tag legte, daß
sich die Unzufriedenheit der deutschen Bevölkerung unvermeidlich
zur Empörung fortentwickeln mußte.’
Zu den örtlichen Komplikationen führt er an: ’Tschechische
Beamte und tschechische Polizisten, die wenig oder überhaupt nicht
deutsch sprachen, wurden in größerer Zahl in rein deutsche
Gebiete versetzt. Tschechische landwirtschaftliche Kolonisten wurden
dazu ermuntert, sich mitten unter Deutschen anzusiedeln, auf Grundstücken,
die ihnen gemäß Bodenreform zur Verfügung gestellt wurden.
Für die Kinder dieser tschechischen Siedler wurden hier viele tschechische
Schulen eingerichtet. Allgemein besteht die Überzeugung, daß
bei der Vergebung von staatlichen Aufträgen die tschechischen Firmen
meist den deutschen vorgezogen wurden und der Staat den Tschechen bereitwilliger
Arbeit und Unterstützung gewährt als den Deutschen. Ich halte
diese Beschwerde im wesentlichen gerechtfertigt. Sogar während
meiner Mission habe ich bei der tschechoslowakischen Regierung keine
Bereitschaft zu einem genügenden Entgegenkommen feststellen können.’
Und schließlich: ’Aus diesen und vielen anderen Gründen
herrschte unter den Sudetendeutschen vor drei oder vier Jahren eine
große Hoffnungslosigkeit. Aber die Erhebung des nationalsozialistischen
Deutschland erfüllte sie mit neuer Hoffnung. Ihren Hilferuf an
ihre Stammesgenossen und schließlich ihren Wunsch, ins Reich einverleibt
zu werden, halte ich unter diesen Umständen für durchaus natürlich.’
Lord Runciman empfiehlt, den Sudetendeutschen, das volle Selbstbestimmungsrecht
zu geben und diese Grenzgebiete Deutschland zu übergeben.
Chamberlain riet deshalb der Prager Regierung, mit den Sudetendeutschen
einen Ausgleich zu finden, um Hitler jeden Interventionsgrund zu nehmen.
Der Wehrmachtführung erteilte Hitler am 30. Mai 1938 die Weisung,
den Krieg vorzubereiten; es sei sein „unabänderlicher Entschluss,
die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische
Aktion zu zerschlagen“. Die weitere Entwicklung aber hing von
der Haltung der Westmächte ab. Der britische Premierminister Neville
Chamberlain glaubte, den Frieden bewahren zu können, wenn er den
deutschen Wünschen weit entgegenkam, zumal Hitler erklärt
hatte, dass diese Forderung der letzte territoriale Anspruch des Reiches
sei.
Um
Hitler von übereilten Gewaltmaßnahmen abzuhalten stimmte
der britische Premierminister Neville Chamberlain einer Begegnung mit
Hitler am 15. September in Berchtesgaden zu. Im offiziellen Protokoll
dieser Besprechung heißt es, daß Hitler die Abtretung der
Sudetengebiete unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker
forderte. Wörtlich heißt es im Protokoll weiterhin: „.
..wobei er bemerken müsse, daß dieses Selbstbestimmungsrecht
nicht etwa von ihm im Jahre 1938 eigens für die tschechoslowakische
Frage erfunden worden sei, sondern daß es bereits im Jahre 1918
zur Schaffung einer moralischen Grundlage für die Veränderungen
auf Grund des Versailler Vertrages ins Leben gerufen wurde. „Zur
Entgegnung Chamberlains vermerkt das Protokoll: „Persönlich
könne er erklären, daß er den Grundsatz der Loslösung
der Sudetengebiete anerkenne.“ Damit waren die Würfel gefallen.
Die Engländer waren für die Abtretung der Sudetengebiete.
In der Folgezeit kam es nun zur Abtretung des Sudetenlandes an das Deutsche
Reich. In der Note Frankreichs und Großbritanniens vom 18. September
138 an Prag wird u.a. festgestellt: „We are both vconvinced that,
... the point has now been reached where the further maintanance within
bounderies of the Czechoslovak State of the districts mainly inhabited
by Sudeten Deutsch cannot, in fact, continue any longer without imperilling
the interests of Czechoslovakia herself and of European peace.“
Diese Abtretung wurde vereinbart zwischen England und Frankreich einerseits
und der Tschechoslowakei andererseits. Und zwar durch einen gemeinsamen
Notenwechsel am 19. und 21. September 1938. London und Paris verlangten
von der Tschecho-Slowakei die Abtretung des Sudetenlandes und die Prager
Regierung erklärte sich am 21. September 1938 hierzu bereit.
Bevor
England und Frankreich am 19. September die Abtretung des Sudetenlandes
von der Tschechoslowakei „verlangten“, bot die Tschechoslowakei
selbst am 15. September von sich aus eine Teilabtretung an, und signalisierte
demnach Bereitschaft zur prinzipiellen Abtretung. Am 15. September sandte
Beneš Minister Jaromir Necas nach Paris, um der französischen
Regierung diese Bereitschaft mitzuteilen. Am 17. September flog Necas
dann weiter nach London. Angeboten wurde die Abtretung von 4000 -6000
qkm Land, und dies sollte mit der Bedingung verbunden den, daß
das Deutsche Reich „wenigstens 1.500.000 bis 2.000.000 der deutschen
Bevölkerung zu übernehmen habe.“ Die Tschechen erklärten
sich also bereit, 20 Prozent Sudetenlandes und 80 Prozent der Bevölkerung
abzutreten. Diese von der Tschechoslowakei erklärte Abtretungsbereitschaft
war dann Grundlage für das Vier-Mächte-Übereinkommen
der Regierungen Großbrittaniens, Frankreich, Italiens und Deutschland,
das unter der Bezeichnung „Münchner Abkommen“ in die
Geschichte einging. Der grundsätzliche Rechtsanspruch der bodenständigen
Bevölkerung ist heute bei der Regelung von Gebietsfragen allgemein
anerkannt.
Am 29. September unterzeichneten in München Chamberlain, Mussolini,
Hitler sowie der französische Ministerpräsident Daladier ein
Abkommen (Münchner Abkommen), das die Tschechoslowakei verpflichtete,
ab 1. Oktober die Sudetengebiete zu räumen, die zur selben Zeit
von deutschen Truppen besetzt werden sollten. Großbritannien und
Frankreich garantierten der Tschechoslowakei, die zu den Münchener
Verhandlungen nicht hinzugezogen wurde, die Unabhängigkeit ihres
restlichen Staatsgebietes. Das Münchner Abkommen wurde am 30. September
1938 im Namen des Präsidenten von der tschechischen Regierung angenommen.
Chamberlain war überzeugt, den „Frieden für unsere Zeit“
gesichert zu haben. Für Hitler dagegen war das Münchener Abkommen
nur eine Etappe auf dem Weg zum Krieg. Die Ziehung der neuen Grenzen
erfolgte unter gleichberechtigter Teilnahme der Tschechoslowakei.
Die offizielle
Bezeichnung für die zugesprochenen Gebiete waren von 1938-45
der Reichsgau Sudetenland mit dem Verwaltungssitz Reichenberg.
Am 4. Oktober 1938 billigte das Britische Unterhaus das Münchner
Abkommen mit 366 zu 144 Stimmen. Am 5. Oktober 1938 sprach die französische
Nationalversammlung die Billigung mit 535 zu 75 Stimmen aus. Die sudetendeutschen
wurden zwar 1938 ebenso wenig wie 1945 zu einer Volksabstimmung aufgerufen.
Dennoch kann das Münchner Abkommen dessen Durchführung einen
klassischen Fall der vertraglich geordneten Übergabe eines Gebietes
an einen anderern Staat darstellte, nur aus der Tatsache verstanden
werden, dass die Deutschen Böhmens, Mährens und Sudetenschlesiens
am Ende des 1. Weltkrieges ohne ihren erklärten Willen dem Kunstgebilde
des tschechoslowakischen Nachfolgestaates eingegliedert worden waren.
Die Zwittauer Bürger erfuhren am 5.10.1938, dass deutsche Truppen
den Schönhengstgau besetzen werden.
1945 kam das Sudetenland wieder an die Tschechoslowakei.
Die Sudetendeutschen wurden nach 1945 auf der Grundlage von Dekreten
der Exilregierung unter E. Beneš ('Beneš-Dekrete') und des
'Potsdamer Abkommens' fast vollzählig (bis auf etwa 100 000) z.
T. brutal (u. a. Massaker von Aussig, „Brünner Todesmarsch“,
1945) aus der CSR vertrieben. Bezüglich der Vertreibungsopfer,
für die Sudetendeutschen oft mit etwa 250 000 angegeben, werden
in der neueren Forschung unterschiedliche, zumeist geringfügigere
Angaben gemacht. Der Deutsch-Tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag
(1992) und die Deutsch-Tschechische
Erklärung (1997) brachten für die Rückerstattungs-
und Vermögensfrage keine eindeutige Klärung, da jede Regierung
ihrer Rechtsordnung verpflichtet blieb und des Weiteren respektiert,
dass die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat. Auf der Grundlage
des europäischen Rechtsdenkens fordert die Sudetendeutsche
Landsmannschaft das Heimat- und Rückkehrrecht sowie die Rücknahme
der „Beneš-Dekrete“. (Quelle:
4)
Am 29.02.2004 folgt die Entschließung
der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft zum Beitritt
der Tschechischen Republik zur Europäischen Union und zu der europäischen
Rechts- und Wertegemeinschaft
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im Text zum Stichwort „Sudetenland“
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