Benesch-Dekrete

Von Edvard Beneš, der das Amt des tschechoslowakischen (Exil-) Präsidenten innehatte, wurden zwischen dem 21.8.1940 und dem 28.10.1945 insgesamt 143 sogenannte Benesch-Dekrete erlassen.
Etwa 15 von ihnen haben die Entrechtung und Enteignung der Deutschen und Magyaren in der Tschechoslowakei zum Gegenstand. Dasselbe gilt für manche Ausführungsbestimmungen zu den Dekreten und für eine geringere Zahl von (nach dem Oktober 1945) erlassenen Gesetze. Die Sudetendeutschen – ebenso wie Ungarn – verlangen die Aufhebung dieser Dekrete und Gesetze.

Zu den wichtigsten dieser Dekrete gehören:

  • Die Enteignung landwirtschaftlicher Betriebe der Deutschen und anderer Einwohner und deren beschleunigte Aufteilung.Nr. 12 (21.6.1945)
    und über die Einziehung „feindlichen Vermögens“.Nr.108 (25.10.1945);
  • das »Große Retributionsdekret« Nr. 16 vom 19.6.1945, über die Einrichtung von außerordentlichen Volksgerichten und über die Strafverfolgung von Geschehnissen aus der Kriegszeit. Bereits eine einfache Funktion in der Sudetendeutschen Partei oder HJ konnte danach mit 5 bis 20 Jahren Kerker bestraft werden. Von diesen Gerichten wurden allein 475 Todesurteile gegen Deutsche ausgesprochen und auch vollstreckt. Die meisten dieser Urteile sind als Justizmorde anzusehen;
  • die Dekrete vom 17.6.1945 (Nr. 27) über die Gründung des »Besiedlungsamtes« und Nr. 28 vom 20.7 1945 über die Kolonisierung des Sudetenlandes mit »slawischen Landwirten«;
  • das Verfassungsdekret Nr. 33 vom 2.8.1945 über die Ausbürgerung der Deutschen und Ungarn;
  • zwei Dekrete über Arbeitspflicht (Nr. 71 vom 19.9.1945) und Zwangsarbeit (Nr. 126 vom 27.10.1945);
  • Dekret Nr. 122 vom 18.10.1945 über die Auflösung der deutschen Universitäten in Prag und Brünn;
  • Verfassungsdekret vom 27.10.1945 (Nr. 137) über die Inhaftierung von als staatlich unzuverlässig angesehenen Personen;
  • das sogenannte »Kleine Retributionsdekret« Nr. 138 vom 27.10.1945;
  • das sogenannte »Amnestiegesetz« Nr. 115 vom 8.5.1946 (korrekt müßte es »Straftatenrechtfertigungsgesetz« heißen) mit dem praktisch alle an Deutschen und Ungarn im Zuge der Vertreibung begangenen Verbrechen nicht nur für »nicht rechtswidrig« erklärt wurden, sondern die Rache wird zum Recht erklärt.
  • Gesetz Nr. 131 vom 6.5.1948 über die Liquidierung der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien.

Die Dekrete wurden am 28.3.1946 von der tschechoslowakischen Provisorischen Nationalversammlung rückwirkend gebilligt und haben seitdem in der Tschechoslowakei und auch noch heute in der Tschechischen Republik, welches Mitglied der Europäischen Union ist, Gesetzeskraft.

Links:

  •  Auszüge aus den Beneš-Dekreten sowie ergänzende Erlasse und Gesetze wurden entnommen und können
     hier eingesehen werden. www.mitteleuropa.de/benesch-d01.htm
  •  „Entschließung der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft zum Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union und zu der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft“ vom 29. 02. 2004).

 

Zur Startseite

 

Counter